Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
MSTMedia
Inhaber Maximilian Stephan
Fritz-Bauer-Straße 6, 53123 Bonn
info@mstmedia.de
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Sie gelten in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Maximilian Stephan, Fritz-Bauer-Straße 6, 53123 Bonn, unter der Geschäftsbezeichnung MSTMedia (nachfolgend „Anbieter") mit seinen Kunden schließt. Erfasst sind insbesondere Film-, Video-, Foto- und Audioproduktion, Konzeption und Erstellung von Inhalten, Betreuung von Auftritten in sozialen Netzwerken, Konzeption und Schaltung von Online-Werbung sowie damit zusammenhängende Marketing-, Kommunikations- und Beratungsleistungen. Erklärungen an den Anbieter sind an die vorgenannte Anschrift oder an info@mstmedia.de zu richten.
(2) Der Anbieter richtet seine Leistungen ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter die Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt.
(4) Bei Widersprüchen zwischen den Vertragsdokumenten gilt folgende Rangfolge: individuelle Vereinbarungen der Parteien in Textform, sodann das jeweilige Angebot einschließlich der Leistungsbeschreibung, sodann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich ihrer Anlagen. Abweichend hiervon gehen die Regelungen des als Anlage beigefügten Vertrages zur Auftragsverarbeitung allen übrigen Vertragsdokumenten vor, soweit sie die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag betreffen.
(5) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung auch für künftige Verträge mit demselben Kunden. Die jeweils gültige Fassung ist auf der Website des Anbieters abrufbar und wird dem Kunden auf Anfrage in Textform übermittelt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Darstellungen der Leistungen des Anbieters auf seiner Website, in sozialen Netzwerken und in sonstigen Werbemitteln sind unverbindlich und stellen kein Angebot dar. Auf Anfrage erstellt der Anbieter ein individuelles Angebot mit einer Beschreibung der Leistungen und der Vergütung. Angebote können innerhalb von sieben Tagen ab Zugang angenommen werden, sofern im Angebot keine andere Bindungsfrist genannt ist.
(2) Der Vertrag kommt zustande durch Annahme des Angebots in Textform, durch Unterzeichnung des Angebots oder eines gesonderten Vertrages oder durch Zahlung der angebotenen Vergütung.
(3) Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da der Anbieter ausschließlich Verträge mit Unternehmern schließt. Schließt ausnahmsweise ein Verbraucher einen Vertrag mit dem Anbieter, gelten die gesetzlichen Vorschriften über Fernabsatzverträge und über außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge; der Anbieter erteilt in diesem Fall vor Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung.
§ 3 Leistungen und Durchführung
(1) Der Umfang der Leistungen ergibt sich abschließend aus dem jeweiligen Angebot. Leistungen, die dort nicht genannt sind, sind nicht geschuldet.
(2) Der Anbieter erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung allgemein anerkannten Regeln der Technik und der gestalterischen Praxis.
(3) Bei gestalterischen und kreativen Leistungen besteht ein künstlerischer Gestaltungsspielraum. Abweichungen im Rahmen dieses Spielraums sowie subjektive Geschmacksabweichungen stellen keinen Mangel dar.
(4) Der Anbieter schuldet die vereinbarte Leistung, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere schuldet er keine bestimmte Reichweite, Sichtbarkeit, Platzierung, Anzahl an Followern, Anfragen oder Leads, keine bestimmten Kosten je Anfrage und keinen bestimmten Umsatz. Diese hängen von zahlreichen Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung Mitarbeiter, freie Mitarbeiter und Subunternehmer einzusetzen. Er steht für deren Handeln wie für eigenes Handeln ein und verpflichtet sie auf Vertraulichkeit.
(6) Der Anbieter schuldet keine Exklusivität. Er ist berechtigt, auch für Unternehmen tätig zu werden, die mit dem Kunden im Wettbewerb stehen, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. § 16 bleibt unberührt.
(7) Der Anbieter darf die vereinbarten Leistungen ändern, soweit die Änderung einen sachlichen Grund hat, insbesondere die Einstellung, Änderung oder rechtliche Unzulässigkeit einer Plattform, eines Formats oder eines eingesetzten Werkzeugs, soweit sie den vereinbarten Leistungsumfang und die Vergütung nicht wesentlich verändert und soweit sie dem Kunden zumutbar ist. Der Anbieter kündigt die Änderung in Textform an und stimmt sie mit dem Kunden ab.
§ 4 Preise, Zahlung und Verzug
(1) Alle Preisangaben verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Fälligkeit der Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Ist dort nichts bestimmt, sind Rechnungen innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Laufende Monatsvergütungen sind im Voraus zum dritten Werktag des jeweiligen Leistungsmonats fällig. Bei Einzelaufträgen über die Erstellung eines Werkes wird die Schlussvergütung mit der Abnahme fällig; eine im Angebot vereinbarte Anzahlung bleibt unberührt.
(3) Die Zahlung erfolgt wahlweise per Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto oder im SEPA-Lastschriftverfahren nach Absatz 4. Rechnungen werden elektronisch übermittelt, ab dem gesetzlich maßgeblichen Zeitpunkt als elektronische Rechnung im Sinne des § 14 UStG. Der Kunde stellt hierfür einen geeigneten Empfangsweg bereit.
(4) Vereinbaren die Parteien den Einzug im SEPA-Lastschriftverfahren, erteilt der Kunde dem Anbieter zu Beginn der Zusammenarbeit ein SEPA-Lastschriftmandat auf den vom Anbieter bereitgestellten Unterlagen. Ob ein SEPA-Basislastschriftmandat oder ein SEPA-Firmenlastschriftmandat erteilt wird, ergibt sich aus dem Mandat. Die Teilnahme am Lastschriftverfahren ist freiwillig; der Kunde kann das Mandat jederzeit mit Wirkung für künftige Einzüge in Textform widerrufen. In diesem Fall gilt Absatz 2.
(5) Der Anbieter kündigt den Einzug vorab an. Bei wiederkehrenden Einzügen in gleicher Höhe und zu gleichbleibendem Termin genügt eine einmalige Ankündigung zu Beginn der Zusammenarbeit, in der Betrag und Fälligkeitstermin genannt werden. Ändern sich Betrag oder Termin, kündigt der Anbieter den Einzug mindestens fünf Kalendertage vorher in Textform an. Der Kunde sorgt für ausreichende Deckung des angegebenen Kontos. Kosten, die dem Anbieter durch eine vom Kunden zu vertretende Rücklastschrift entstehen, erstattet der Kunde; die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(6) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, schuldet er Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die Pauschale von 40 EUR nach § 288 Abs. 5 BGB, die auf einen geschuldeten Ersatz von Rechtsverfolgungskosten angerechnet wird. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(7) Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung ganz oder teilweise länger als vierzehn Tage in Verzug, ist der Anbieter nach vorheriger Ankündigung in Textform berechtigt, seine Leistungen aus dem betroffenen Vertragsverhältnis bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten. Vereinbarte Fristen und Termine verlängern sich um die Dauer der Zurückhaltung. Die Vergütungspflicht des Kunden für den Zeitraum der Zurückhaltung bleibt bestehen; der Anbieter muss sich anrechnen lassen, was er infolge der Zurückhaltung an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Der Anbieter holt die zurückgehaltenen Leistungen nach Zahlungseingang nach, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist.
(8) Befindet sich der Kunde mit Zahlungen in Höhe von mindestens zwei Monatsvergütungen in Verzug, ist der Anbieter nach erfolgloser Fristsetzung in Textform berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Fall bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters für die Restlaufzeit bestehen, längstens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde den Vertrag ordentlich hätte beenden können; § 5 Abs. 4 Satz 2 und 3 sowie § 5 Abs. 6 gelten entsprechend.
(9) Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(10) Verlängert sich ein Vertrag oder hat er eine Laufzeit von mehr als zwölf Monaten, kann der Anbieter die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten in Textform anpassen. Verlängerungszeiträume nach § 5 Abs. 2 werden auf die Laufzeit angerechnet. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung kündigen; auf dieses Recht weist der Anbieter in der Ankündigung hin.
§ 5 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Während der vereinbarten Laufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Ist keine Laufzeit vereinbart, kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Ist im Angebot eine Laufzeit vereinbart, verlängert sich der Vertrag jeweils um denselben Zeitraum, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der laufenden Vertragsperiode in Textform gekündigt wird. Bei einer vereinbarten Laufzeit von sechs Monaten verlängert sich der Vertrag also um weitere sechs Monate, bei neun Monaten um weitere neun Monate und bei zwölf Monaten um weitere zwölf Monate. Die Kündigung muss dem Anbieter in jedem Fall spätestens vier Wochen vor Ablauf der laufenden Vertragsperiode zugehen.
(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform. Die Kündigung eines Dauervertrages lässt bereits erteilte und angenommene Einzelaufträge unberührt, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
(4) Kündigt der Kunde einen Einzelauftrag über die Erstellung eines Werkes nach § 648 BGB, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen. Der Anbieter muss sich anrechnen lassen, was er infolge der Kündigung an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die ersparten Aufwendungen werden pauschal mit fünfzig Prozent der auf den noch nicht erbrachten Teil entfallenden Nettovergütung angesetzt.
(5) Kündigt der Kunde einen Vertrag mit fester Laufzeit vorzeitig, ohne dass ihm ein wichtiger Grund zur Seite steht, oder kündigt der Anbieter aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund, so bleibt der Vergütungsanspruch für die Restlaufzeit bestehen. Absatz 4 Satz 2 gilt entsprechend; die ersparten Aufwendungen werden bei Dauerverträgen pauschal mit zwanzig Prozent, im Übrigen mit fünfzig Prozent der auf die Restlaufzeit entfallenden Nettovergütung angesetzt. Kündigt der Kunde aus einem wichtigen Grund oder endet der Vertrag aus einem Grund, den keine Partei zu vertreten hat, schuldet der Kunde nur die Vergütung für die bis zur Beendigung erbrachten Leistungen.
(6) Beiden Parteien bleibt der Nachweis gestattet, dass die ersparten Aufwendungen oder der anderweitige Erwerb tatsächlich höher oder niedriger sind als die Pauschale.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner. Erklärungen dieser Person gelten als Erklärungen des Kunden.
(2) Der Kunde stellt alle zur Durchführung der Leistungen erforderlichen Informationen, Materialien, Freigaben und Zugangsdaten rechtzeitig, vollständig und in verwendbarer Form bereit. Hierzu zählen insbesondere Logos und Gestaltungsvorgaben, Bild- und Textmaterial, Zugänge zu Kanälen und Konten sowie der Zutritt zu den Aufnahmeorten.
(3) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden, verlängern sich vereinbarte Fristen und Termine entsprechend. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt hiervon unberührt. Kommt der Kunde einer Mitwirkungsobliegenheit trotz Aufforderung und Fristsetzung in Textform nicht nach, kann der Anbieter eine angemessene Entschädigung nach § 642 BGB verlangen und den Vertrag nach § 643 BGB kündigen.
(4) Kann der Anbieter zugesagte Leistungen in einem Leistungsmonat aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht erbringen, behält er den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung für diesen Monat. Er muss sich anrechnen lassen, was er infolgedessen an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt; die ersparten Aufwendungen werden pauschal mit zwanzig Prozent der Vergütung für den betroffenen Leistungsmonat angesetzt. Beiden Parteien bleibt der Nachweis gestattet, dass die ersparten Aufwendungen oder der anderweitige Erwerb tatsächlich höher oder niedriger sind. Ein Anspruch des Kunden auf Nachholung dieser Leistungen in Folgemonaten besteht nicht, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Leistungen, die der Anbieter zu vertreten hat und nicht erbracht hat, sind nachzuholen.
(5) Der Kunde räumt dem Anbieter an den von ihm bereitgestellten Materialien, insbesondere Marken, Logos, Bildern, Texten und Musik, das für die Durchführung des Vertrages und für die Referenznutzung nach § 15 erforderliche, einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungs- und Bearbeitungsrecht ein.
(6) Der Kunde stellt sicher, dass an den von ihm benannten Aufnahmeorten die erforderlichen Genehmigungen, Hausrechtsfreigaben und Einwilligungen vorliegen und dass die Verkehrssicherheit gewährleistet ist; er weist die für den Anbieter tätigen Personen auf betriebliche Gefahren und Sicherheitsvorschriften hin. Sind für einzelne Aufnahmen behördliche Erlaubnisse erforderlich, insbesondere für Luftaufnahmen, stimmen die Parteien deren Beschaffung vorab ab; ohne die erforderlichen Erlaubnisse ist der Anbieter zur Durchführung nicht verpflichtet.
(7) Der Kunde stellt sicher, dass die für den Anbieter tätigen Personen am Aufnahmeort keinen Belästigungen oder Benachteiligungen im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ausgesetzt sind. Bei einem erheblichen Verstoß darf der Anbieter den Termin nach vorheriger Abmahnung vor Ort abbrechen; § 7 Abs. 2 gilt entsprechend.
§ 7 Produktionstermine und Terminabsagen
(1) Vereinbarte Produktionstermine sind für beide Parteien verbindlich. Terminverschiebungen sind bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Terminbeginn kostenfrei möglich; die Mitteilung hat in Textform zu erfolgen.
(2) Sagt der Kunde einen Termin später ab, verschiebt er ihn, erscheint er nicht oder stellt er am Termin die vereinbarten Voraussetzungen nicht her, insbesondere weil Räumlichkeiten, Ansprechpartner oder abzubildende Personen nicht zur Verfügung stehen, und hat er dies zu vertreten, so kann der Anbieter pauschalierten Schadensersatz verlangen. Dieser beträgt fünfzig Prozent der für den Termin vereinbarten Produktionsvergütung bei Absage zwischen 48 und 24 Stunden vor Terminbeginn und neunzig Prozent bei späterer Absage, bei Nichterscheinen und bei fehlenden Voraussetzungen. Nachweislich angefallene Kosten Dritter sind zusätzlich zu erstatten, soweit sie in der Produktionsvergütung nicht bereits enthalten sind. Ist für den Termin keine gesonderte Produktionsvergütung ausgewiesen, richtet sich der Anspruch des Anbieters allein nach § 6 Abs. 4.
(3) Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale; dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Die Rechte des Anbieters aus §§ 642, 643 BGB bleiben unberührt.
(4) Erscheint der Kunde oder die abzubildende Person nicht innerhalb von 60 Minuten nach dem vereinbarten Terminbeginn, gilt der Termin als versäumt; Absatz 2 gilt entsprechend. Verzögert sich der Ablauf aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, über das vereinbarte Zeitfenster hinaus, wird die zusätzliche Zeit gesondert vergütet; zur Fortsetzung über das vereinbarte Zeitfenster hinaus ist der Anbieter nicht verpflichtet.
(5) Kann der Anbieter einen Termin nicht wahrnehmen, bietet er unverzüglich einen Ersatztermin an. Nachgewiesene Aufwendungen, die dem Kunden durch die Terminvorbereitung nutzlos entstanden sind, erstattet der Anbieter, soweit er den Ausfall zu vertreten hat. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 18. § 19 bleibt unberührt.
§ 8 Freigabe und Abnahme
(1) Der Anbieter legt dem Kunden das Arbeitsergebnis in geeigneter Form zur Freigabe vor und setzt ihm hierfür eine angemessene Frist von mindestens sieben Tagen. Änderungswünsche sind innerhalb dieser Frist gesammelt und in Textform mitzuteilen.
(2) Erklärt sich der Kunde innerhalb der gesetzten Frist nicht und verweigert er die Freigabe nicht innerhalb dieser Frist in Textform unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt das Arbeitsergebnis als abgenommen und freigegeben. Der Anbieter weist den Kunden bei Vorlage auf diese Folge und auf den Fristbeginn besonders hin. Als Abnahme gilt ferner die Veröffentlichung oder sonstige bestimmungsgemäße Nutzung des Arbeitsergebnisses durch den Kunden.
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Abweichungen im Rahmen des Gestaltungsspielraums nach § 3 Abs. 3 sind keine Mängel.
(4) Änderungswünsche, die den vereinbarten Leistungsumfang überschreiten, insbesondere Konzeptänderungen nach erfolgter Freigabe, zusätzliche Aufnahmen, weitere Fassungen, Formate oder Sprachen, sind gesondert zu vergüten. Der Anbieter weist den Kunden vor Ausführung auf die Kostenpflicht hin und stimmt Umfang und Vergütung zuvor mit ihm ab.
(5) Änderungswünsche nach erfolgter Freigabe begründen keinen Anspruch auf Einhaltung ursprünglich vereinbarter Liefer- oder Veröffentlichungstermine.
§ 9 Veröffentlichung durch den Anbieter
(1) Soweit vereinbart, veröffentlicht der Anbieter Inhalte auf den Kanälen und in den Konten des Kunden. Der Kunde bevollmächtigt ihn, hierfür im Namen des Kunden gegenüber den Plattformbetreibern und gegenüber dem Publikum aufzutreten. Die Vollmacht ist auf die vereinbarten Leistungen beschränkt und jederzeit in Textform widerruflich. Sie berechtigt nicht zum Abschluss, zur Änderung oder zur Beendigung von Verträgen im Namen des Kunden, nicht zur Begründung von Zahlungspflichten des Kunden und nicht zur Löschung, Übertragung oder Zugangsänderung von Konten und Kanälen; hierfür bedarf es einer gesonderten Vereinbarung in Textform.
(2) Der Anbieter veröffentlicht Inhalte erst nach Freigabe durch den Kunden. Die Freigabe kann für einzelne Inhalte oder für einen zuvor abgestimmten Redaktions- oder Veröffentlichungsplan erteilt werden; als Freigabe gilt auch die Abnahme nach § 8 Abs. 2, sofern der Anbieter in dem Hinweis nach § 8 Abs. 2 zugleich darauf hinweist, dass der Inhalt nach Fristablauf veröffentlicht wird.
(3) Einer gesonderten Freigabe bedürfen laufende Betreuungsmaßnahmen nicht, insbesondere die Beantwortung und Moderation von Kommentaren und Nachrichten, kurzlebige Formate sowie die zeitliche Steuerung freigegebener Inhalte, soweit die Parteien hierfür Vorgaben, Beispiele oder einen Redaktionsplan abgestimmt haben. Der Anbieter hält sich dabei an die vom Kunden vorgegebenen inhaltlichen, berufs- und werberechtlichen Grenzen und kennzeichnet Inhalte, für die eine Kennzeichnung als Werbung gesetzlich vorgeschrieben ist, entsprechend.
(4) Der Kunde kann die Veröffentlichung einzelner Inhalte jederzeit in Textform untersagen und die Entfernung bereits veröffentlichter Inhalte verlangen. Der Anbieter setzt ein solches Verlangen unverzüglich um.
(5) Für Inhalte, die der Anbieter nach den Absätzen 2 und 3 veröffentlicht, bleibt der Kunde nach außen als Betreiber des Kanals verantwortlich. Im Verhältnis der Parteien zueinander gelten § 18 Abs. 7 bis 9 für diese Inhalte mit der Maßgabe, dass der Kunde auch die nach Absatz 3 ohne Einzelfreigabe veröffentlichten Inhalte zu vertreten hat, soweit sie den abgestimmten Vorgaben, Beispielen oder Redaktionsplänen entsprechen. Weicht der Anbieter hiervon ab, haftet er nach Maßgabe des § 18; eine Freistellung nach § 18 Abs. 9 findet insoweit nicht statt.
(6) Der Anbieter ist berechtigt, die Veröffentlichung eines Inhalts abzulehnen oder auszusetzen, wenn sie ihm rechtlich oder tatsächlich nicht zumutbar ist, insbesondere bei erkennbaren Verstößen gegen Plattformrichtlinien oder gegen das Heilmittelwerbe-, Wettbewerbs-, Berufs- oder Urheberrecht. Er informiert den Kunden unverzüglich in Textform; der Vergütungsanspruch bleibt unberührt.
§ 10 Mängelansprüche
(1) Ist ein Arbeitsergebnis mangelhaft, hat der Anbieter zunächst das Recht zur Nacherfüllung; der Kunde hat ihm hierfür eine angemessene Frist zu setzen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, verweigert der Anbieter sie ernsthaft und endgültig oder verstreicht die Frist erfolglos, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Schadensersatzansprüche richten sich nach § 18.
(2) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme in Textform zu rügen. Unterlässt der Kunde die Rüge, sind Mängelansprüche wegen offensichtlicher Mängel ausgeschlossen. Dies gilt nicht in den Fällen des § 18 Abs. 3 sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
(3) Mängelansprüche verjähren zwölf Monate nach Abnahme, bei Leistungen ohne Abnahme zwölf Monate nach Ablauf des jeweiligen Leistungsmonats. Dies gilt nicht in den Fällen des § 18 Abs. 3 sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
§ 11 Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen
(1) Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung der auf das jeweilige Arbeitsergebnis entfallenden Vergütung, bei laufenden Verträgen der Vergütung für den betreffenden Leistungsmonat, das einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht, die final übergebenen sowie die vom Anbieter nach § 9 veröffentlichten Arbeitsergebnisse für eigene Marketing- und Kommunikationszwecke zu nutzen. Dies umfasst insbesondere die Nutzung auf der eigenen Website, in sozialen Netzwerken, in Online-Werbeanzeigen, in Präsentationen, im Rahmen der Unternehmenskommunikation sowie in eigenen Druck- und Printmaterialien.
(2) Weitergehende Nutzungsarten, insbesondere die Nutzung in Kino, Fernsehen, Rundfunk und Außenwerbung sowie die Nutzung durch Dritte, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
(3) Der Kunde darf das Nutzungsrecht nur mit Zustimmung des Anbieters in Textform übertragen oder unterlizenzieren; die Zustimmung wird nicht ohne sachlichen Grund verweigert. Verkauft der Kunde sein Unternehmen oder seine Praxis, geht das Nutzungsrecht auf den Erwerber über; der Kunde teilt dies dem Anbieter in Textform mit. Verbundene Unternehmen und beauftragte Dienstleister des Kunden dürfen die Arbeitsergebnisse zu den vereinbarten Zwecken nutzen. Der Weiterverkauf und die entgeltliche Überlassung an Dritte sind nicht gestattet.
(4) Der Kunde darf die Arbeitsergebnisse kürzen und an die Formate der jeweiligen Plattform anpassen. Bearbeitungen, die darüber hinausgehen und den Gesamteindruck oder die inhaltliche Aussage verändern, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform. Das Recht des Urhebers, Entstellungen seines Werkes zu untersagen, bleibt unberührt.
(5) Der Anbieter macht sein Recht auf Urhebernennung nur auf gesondertes Verlangen geltend. Auf sein Verlangen nimmt der Kunde eine Nennung in branchenüblicher Form vor, soweit ihm dies zumutbar ist.
(6) Bis zur vollständigen Zahlung erfolgt eine Nutzung der Arbeitsergebnisse nur widerruflich. Der Anbieter kann die weitere Nutzung nach erfolgloser Fristsetzung in Textform untersagen und die Entfernung bereits veröffentlichter Inhalte verlangen.
(7) Das Urheberrecht verbleibt beim jeweiligen Urheber. Dem Anbieter stehen die ausschließlichen und übertragbaren Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen zu; er ist berechtigt, dem Kunden die Rechte nach diesem Paragrafen einzuräumen. Die Rechte an Konzepten, Entwürfen, Vorlagen und Produktionsmethoden verbleiben beim Anbieter, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(8) Vom Anbieter eingesetzte Musik-, Bild- und Schriftlizenzen decken den Nutzungsumfang nach Absatz 1 ab. Für darüber hinausgehende Nutzungen, insbesondere nach Absatz 2, sind gesonderte Lizenzen erforderlich. Meldepflichten gegenüber Verwertungsgesellschaften, die aus der Veröffentlichung durch den Kunden entstehen, obliegen dem Kunden.
§ 12 Rohmaterial, Bereitstellung und Aufbewahrung
(1) Das bei der Produktion entstehende Rohmaterial sowie Projektdateien, Entwürfe und Zwischenstände verbleiben beim Anbieter. Ein Anspruch des Kunden auf Herausgabe, Zugang oder Einsicht besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
(2) Der Anbieter stellt dem Kunden die freigegebenen Arbeitsergebnisse in den vereinbarten Formaten zur Verfügung und hält sie während der laufenden Zusammenarbeit in geeigneter Form zum Abruf bereit.
(3) Solange Mängelansprüche nach § 10 Abs. 3 geltend gemacht werden können, bewahrt der Anbieter dasjenige Material auf, das für eine Nacherfüllung erforderlich ist. Im Übrigen besteht nach Übergabe der Arbeitsergebnisse keine Pflicht des Anbieters zur Aufbewahrung, Archivierung oder Datensicherung; er darf Rohmaterial, Projektdateien und Arbeitsergebnisse insoweit jederzeit löschen. Für die Sicherung der übergebenen Arbeitsergebnisse ist der Kunde selbst verantwortlich; eine erneute Bereitstellung nach Beendigung der Zusammenarbeit erfolgt nur, soweit möglich, gegen angemessene Vergütung.
§ 13 Kosten Dritter, Werbebudgets und Reisekosten
(1) In der vereinbarten Vergütung sind, sofern im Angebot nichts anderes bestimmt ist, die vom Anbieter für die Leistungserbringung eingesetzten Software-, Lizenz- und Materialkosten sowie seine Reisekosten enthalten.
(2) Werden im Einzelfall zusätzliche Leistungen, Lizenzen oder Aufwendungen Dritter erforderlich, insbesondere besondere Musik-, Bild- oder Softwarelizenzen, Leistungen weiterer Dienstleister oder Reisen zu Einsatzorten außerhalb der im Angebot genannten Anschrift des Kunden, die einen erheblichen Mehraufwand verursachen, stimmen die Parteien vor Beauftragung in Textform ab, ob und in welchem Umfang diese Kosten vom Kunden getragen werden. Ohne eine solche Abstimmung ist der Anbieter zur Beauftragung oder Durchführung nicht verpflichtet.
(3) Werbebudgets trägt der Kunde. Werbekampagnen werden über Werbekonten des Kunden ausgeführt; der Kunde hinterlegt die Zahlungsdaten selbst und trägt die Kosten unmittelbar gegenüber der Plattform. Erfolgt die Schaltung ausnahmsweise über ein Konto des Anbieters, ist das Budget vor Schaltung vollständig im Voraus zu zahlen; der Anbieter ist nicht verpflichtet, in Vorleistung zu treten, und kann die Schaltung bis zum Zahlungseingang aussetzen.
(4) Der Kunde bleibt Inhaber seiner Kanäle, Konten, Verwaltungszugänge, Messinstrumente und Zielgruppen. Die Rechte an den dort veröffentlichten Arbeitsergebnissen richten sich ausschließlich nach § 11.
§ 14 Einsatz künstlicher Intelligenz
(1) Der Anbieter ist berechtigt, bei der Erbringung sämtlicher Leistungen Systeme der künstlichen Intelligenz einzusetzen, insbesondere zur Recherche und Konzeption, zur Text-, Bild-, Ton- und Videobearbeitung, zur Erstellung von Untertiteln und Übersetzungen sowie zur Erzeugung ergänzender Gestaltungselemente. Der Kunde stimmt diesem Einsatz zu und stellt sicher, dass er berechtigt ist, dem Anbieter überlassene Inhalte für eine KI-gestützte Verarbeitung zur Verfügung zu stellen.
(2) Für Inhalte, die nach der KI-Verordnung der Europäischen Union gekennzeichnet werden müssen, trifft die Offenlegungspflicht den Anbieter als Betreiber des eingesetzten Systems. Veröffentlicht der Anbieter solche Inhalte nach § 9, nimmt er die Kennzeichnung selbst vor. Veröffentlicht der Kunde selbst, übergibt der Anbieter das Arbeitsergebnis bereits gekennzeichnet; der Kunde behält die Kennzeichnung sowie maschinenlesbare Markierungen und Metadaten bei der Veröffentlichung bei und entfernt sie nicht. Bearbeitet der Kunde ein Arbeitsergebnis selbst mit Systemen künstlicher Intelligenz weiter, trifft ihn insoweit die Offenlegungspflicht als Betreiber.
(3) An Bestandteilen, die durch künstliche Intelligenz erzeugt wurden, können ausschließliche Rechte nicht eingeräumt werden. Der Anbieter übernimmt insoweit keine Gewähr für Alleinstellung oder Schutzfähigkeit.
§ 15 Referenznutzung
(1) Der Anbieter ist berechtigt, die im Rahmen der Zusammenarbeit entstandenen Arbeitsergebnisse sowie Namen, Firma und Logo des Kunden zu Referenz- und Portfoliozwecken zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Website, in sozialen Netzwerken, in Präsentationen, Angeboten und Werbematerialien. Dieses Recht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(2) Ausgenommen sind Inhalte, die der Kunde vor Übergabe ausdrücklich in Textform als vertraulich gekennzeichnet hat, sowie Inhalte, die auf seinen Wunsch nicht veröffentlicht wurden.
(3) Soweit die Referenznutzung Bildnisse des Kunden oder seiner Mitarbeiter umfasst, beruht sie auf einer Einwilligung, die jederzeit und ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen werden kann. Im Übrigen, insbesondere hinsichtlich der Nennung von Namen, Firma und Logo, kann der Kunde der Referenznutzung aus wichtigem Grund in Textform widersprechen.
(4) Nach Widerruf oder Widerspruch entfernt der Anbieter die betroffenen Inhalte innerhalb einer angemessenen Frist von seinen eigenen Kanälen. Eine Pflicht zur Entfernung aus bereits verbreiteten Materialien, aus Druckerzeugnissen oder aus Speichern Dritter besteht nicht.
§ 16 Vertraulichkeit, Schweigepflicht und Abwerbeverbot
(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen, interne Geschäftsabläufe und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich, geben sie nicht an Dritte weiter und verwerten sie nicht zugunsten Dritter, insbesondere nicht zugunsten von Wettbewerbern der anderen Partei, soweit dies nicht zur Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Allgemeines Erfahrungswissen sowie Konzepte, Vorlagen und Produktionsmethoden des Anbieters nach § 11 Abs. 7 bleiben hiervon unberührt. § 15 bleibt unberührt.
(2) Die Vertraulichkeitspflichten gelten für die Dauer von drei Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Für Geheimnisse, die einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, sowie für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes gelten sie zeitlich unbegrenzt fort.
(3) Unterliegt der Kunde einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht, insbesondere nach § 203 StGB, wird der Anbieter als sonstige mitwirkende Person im Sinne des § 203 Abs. 3 Satz 2 StGB tätig. Der Anbieter verpflichtet sich, alle ihm bei oder bei Gelegenheit seiner Tätigkeit bekannt werdenden fremden Geheimnisse, insbesondere Patientendaten und Angaben über Patienten, Mandanten und sonstige Betroffene, weder zu offenbaren noch zu verwerten. Diese Verpflichtung gilt zeitlich unbegrenzt und über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus. Der Anbieter verpflichtet die von ihm eingesetzten Mitarbeiter, freien Mitarbeiter und Subunternehmer in gleicher Weise, weist sie auf die Strafbarkeit nach § 203 Abs. 4 StGB hin und weist die Verpflichtung dem Kunden auf Verlangen in Textform nach. Der Kunde stimmt der Einschaltung dieser Personen als weitere mitwirkende Personen im Sinne des § 203 Abs. 3 Satz 2 StGB zu. Diese Verpflichtung ersetzt nicht die nach § 18 Abs. 8 erforderlichen Einwilligungen der betroffenen Personen; sie rechtfertigt insbesondere nicht die Aufnahme oder Veröffentlichung von Patienten, Mandanten oder sonstigen Betroffenen.
(4) Der Kunde beschränkt die Offenbarung von Geheimnissen auf das für die Inanspruchnahme der Tätigkeit des Anbieters erforderliche Maß. Er trifft am Aufnahmeort die erforderlichen Vorkehrungen, damit Patienten und sonstige unbeteiligte Personen, Unterlagen, Bildschirminhalte und Gespräche über Betroffene nicht ohne deren vorherige Einwilligung erfasst werden, und benennt hierfür eine vor Ort anwesende verantwortliche Person. Werden solche Inhalte gleichwohl erfasst, löscht der Anbieter sie auf Verlangen des Kunden unverzüglich und bestätigt die Löschung in Textform.
(5) Die für den Anbieter tätigen Personen erhalten im Rahmen der Zusammenarbeit Einblick in interne Abläufe des Kunden. Zum Schutz dieses Vertrauensverhältnisses verpflichtet sich der Kunde als Nebenbestimmung zu diesem Vertrag, während der Vertragslaufzeit und für zwölf Monate danach Mitarbeiter und freie Mitarbeiter des Anbieters, die für ihn tätig waren, nicht gezielt abzuwerben und nicht durch Dritte gezielt abwerben zu lassen.
(6) Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen Absatz 5 verspricht der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe von drei Bruttomonatsvergütungen der betroffenen Person, höchstens jedoch 15.000 EUR. Die Vertragsstrafe wird auf einen weitergehenden Schadensersatzanspruch angerechnet.
(7) Absatz 5 gilt nicht, wenn die betreffende Person von sich aus und ohne vorheriges gezieltes Zutun des Kunden an ihn herantritt oder sich auf eine allgemeine, nicht an sie gerichtete Stellenausschreibung des Kunden bewirbt.
§ 17 Datenschutz
(1) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, insbesondere bei der Betreuung von Kanälen und Konten des Kunden, gilt der als Anlage beigefügte Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser ist Bestandteil des Vertrages.
(2) Für die Inhalte auf den Kanälen und in den Konten des Kunden ist der Kunde Verantwortlicher; dies gilt auch, soweit der Anbieter die Inhalte nach § 9 in seinem Auftrag veröffentlicht. Für die Herstellung und Aufbewahrung von Bild-, Ton- und Videoaufnahmen sowie für die Referenznutzung nach § 15 ist der Anbieter eigener Verantwortlicher.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, Unterauftragsverarbeiter einzusetzen und zu wechseln. Er informiert den Kunden über beabsichtigte Änderungen rechtzeitig in Textform; der Kunde kann hiergegen Einspruch erheben. Einzelheiten regelt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
§ 18 Haftung und Freistellung
(1) Der Anbieter haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die Haftungsbeschränkungen dieses Paragrafen gelten nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei der Übernahme einer Garantie, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters je Schadensfall auf die im betroffenen Vertragsverhältnis vereinbarte Nettovergütung der letzten zwölf Monate vor dem schädigenden Ereignis begrenzt, bei kürzeren Laufzeiten auf die gesamte vereinbarte Nettovergütung, mindestens jedoch auf einen Betrag von 25.000 EUR. Dieser Betrag entspricht dem bei Vertragsschluss vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
(5) Der Anbieter haftet nicht für Maßnahmen, Entscheidungen, Reichweitenveränderungen, Sperrungen, Einschränkungen oder Löschungen durch Betreiber von Plattformen und Netzwerken sowie nicht für Änderungen von deren Algorithmen, Richtlinien, Funktionen oder Preisen, soweit er diese nicht zu vertreten hat.
(6) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in Höhe desjenigen Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(7) Der Kunde ist für die inhaltliche Richtigkeit sowie für die wettbewerbs-, kennzeichen-, berufs-, datenschutz- und heilmittelwerberechtliche Zulässigkeit der Inhalte und Aussagen verantwortlich, die er geliefert oder freigegeben hat oder deren Veröffentlichung er nach § 9 Abs. 2 und 3 veranlasst hat. Er teilt dem Anbieter die für ihn geltenden berufs- und werberechtlichen Vorgaben, insbesondere aus dem Heilmittelwerbegesetz und der einschlägigen Berufsordnung, vor Beginn der Leistungserbringung mit und weist auf Änderungen unverzüglich hin. Der Anbieter schuldet keine rechtliche Prüfung der Inhalte und erbringt keine Rechtsberatung. Hinweise des Anbieters auf mögliche rechtliche Bedenken sind unverbindlich und entbinden den Kunden nicht von seiner eigenen Prüfungspflicht; Absatz 3 bleibt unberührt.
(8) Der Kunde stellt sicher, dass für alle abgebildeten, hörbaren oder genannten Personen die erforderlichen Einwilligungen nach Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO vorliegen, bei Gesundheitsdaten und sonstigen Daten besonderer Kategorien zusätzlich nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO sowie, soweit anwendbar, nach § 22 KUG. Die Einwilligungen müssen die vertraglich vorgesehene Nutzung nach Zweck, Dauer, Medien und Reichweite abdecken und sich ausdrücklich auch auf die Veröffentlichung durch den Anbieter nach § 9 und auf die Referenznutzung nach § 15 erstrecken. Der Kunde stellt die Einwilligungen dem Anbieter auf Verlangen in Textform zur Verfügung. Er stellt ferner sicher, dass er über die erforderlichen Rechte an bereitgestellten Marken, Logos, Bildern, Texten, Musik und sonstigen Materialien verfügt.
(9) Werden gegen den Anbieter Ansprüche Dritter geltend gemacht oder wird er behördlich in Anspruch genommen, weil ein Inhalt gegen Rechte Dritter oder gegen gesetzliche Vorschriften verstößt, und beruht dies auf einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung seiner Pflichten nach den Absätzen 7 und 8, so stellt der Kunde den Anbieter von diesen Ansprüchen einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter den beanstandeten Inhalt selbst erstellt oder nach § 9 veröffentlicht hat, sofern der Kunde ihn freigegeben oder seine Veröffentlichung veranlasst hat. § 254 BGB bleibt unberührt; ein Mitverschulden des Anbieters ist zu berücksichtigen. Der Anbieter informiert den Kunden über die Inanspruchnahme unverzüglich in Textform, gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme und gibt ohne Zustimmung des Kunden kein Anerkenntnis ab und schließt keinen Vergleich.
(10) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, freien Mitarbeiter, Subunternehmer und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters sowie für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
§ 19 Höhere Gewalt und Leistungshindernisse
(1) Ereignisse höherer Gewalt befreien den Anbieter für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Höhere Gewalt sind von außen kommende, unvorhersehbare und auch mit äußerster Sorgfalt nicht abwendbare Ereignisse, etwa Naturereignisse und extreme Witterung, Epidemien, nicht vom Anbieter veranlasste behördliche Anordnungen, Streiks in fremden Betrieben, kriegerische Auseinandersetzungen sowie großflächige Energie-, Netz- und Plattformausfälle.
(2) Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich und bietet einen Ersatztermin innerhalb einer angemessenen Frist an. Vereinbarte Fristen verlängern sich um die Dauer der Störung.
(3) Dauert die Störung länger als sechs Wochen, kann jede Partei den betroffenen Einzelauftrag kündigen; betrifft sie ein Dauerschuldverhältnis, kann jede Partei dieses mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten. Schadensersatzansprüche wegen einer durch höhere Gewalt verursachten Verzögerung bestehen nicht; § 18 bleibt im Übrigen unberührt.
(4) Fällt eine für die Leistungserbringung vorgesehene Person aus, insbesondere durch Krankheit, oder fällt eingesetzte Technik aus, stellt der Anbieter nach Möglichkeit gleichwertigen Ersatz und informiert den Kunden unverzüglich. Ist dies nicht möglich, vereinbaren die Parteien einen Ersatztermin innerhalb von vier Wochen. Kommt ein Ersatztermin in dieser Frist nicht zustande, kann der Kunde den betroffenen Einzelauftrag kündigen; bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten. Die gesetzlichen Rechte des Kunden und die Haftung des Anbieters nach § 18 bleiben unberührt.
§ 20 Beendigung und Rückgabe
(1) Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses gibt der Anbieter die ihm überlassenen Zugänge zu Kanälen, Konten und Systemen unverzüglich frei und löscht die ihm überlassenen Zugangsdaten. Die Vollmacht nach § 9 Abs. 1 erlischt.
(2) Freigegebene Arbeitsergebnisse, die dem Kunden noch nicht übergeben wurden, stellt der Anbieter ihm einmalig innerhalb von vier Wochen nach Beendigung in den vereinbarten Formaten bereit. Ein darüber hinausgehender Anspruch auf Bereitstellung oder auf Herausgabe von Rohmaterial, Projektdateien, Entwürfen, Konzepten oder Produktionsdaten besteht nach Maßgabe des § 12 nicht.
§ 21 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertrags- und Verhandlungssprache ist Deutsch; Übersetzungen dienen ausschließlich der Information.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Bonn. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, wenn er seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder wenn sein Sitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Der Anbieter ist abweichend hiervon berechtigt, Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.
(3) Die laufende Abstimmung zwischen den Parteien erfolgt per E-Mail und, sofern der Kunde in Textform zustimmt, zusätzlich über Messenger-Dienste; Freigaben nach den §§ 8 und 9 können auch dort erklärt werden. Kündigungen sollen per E-Mail oder per Brief erklärt werden; die Wirksamkeit einer auf anderem Weg in Textform zugegangenen Kündigung bleibt unberührt. Keine Partei übermittelt über Messenger-Dienste Daten besonderer Kategorien im Sinne des Art. 9 DSGVO, insbesondere Patienten- und Gesundheitsdaten, sowie Unterlagen, die einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Individuelle Vereinbarungen der Parteien haben in jedem Fall Vorrang.
(5) Die Übertragung des Vertrages oder einzelner Rechte und Pflichten hieraus auf einen Dritten bedarf der Zustimmung der anderen Partei in Textform; die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden. § 11 Abs. 3 bleibt unberührt.
(6) Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(7) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1) Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) von MSTMedia, vertreten durch Maximilian Stephan (nachfolgend „Anbieter“) gelten für alle Verträge über Dienstleistungen im Bereich Online-Marketing, Social-Media-Management, Contentproduktion, Videoproduktion sowie Marketing- und Unternehmensberatung, die zwischen dem Anbieter und seinen Kunden geschlossen werden. Die Inanspruchnahme unserer Leistungen erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2) Vertragsschluss 2.1 Der Anbieter bietet Dienstleistungen im Bereich Online-Marketing, Social-Media-Management, Contentproduktion, Videoproduktion sowie Marketingberatung an. Die konkrete Leistungsbeschreibung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde. 2.2 Der Kunde kann per Telefon, E-Mail, Brief oder über ein Kontaktformular eine unverbindliche Anfrage an den Anbieter richten. Der Anbieter erstellt daraufhin ein individuelles Angebot. 2.3 Der Vertrag kommt zustande durch: schriftliche Annahme des Angebots Bestätigung per E-Mail Unterzeichnung eines Angebots oder Vertrags oder Zahlung der angebotenen Vergütung. 2.4 Angebote des Anbieters können innerhalb von 7 Tagen angenommen werden. Danach verliert das Angebot seine Gültigkeit. 2.5 Der Anbieter erbringt Dienstleistungen im Bereich Online-Marketing und Contentproduktion. Der Kunde ist sich bewusst, dass ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. Reichweite, Umsatz oder Leads) nicht garantiert werden kann, da dieser von zahlreichen externen Faktoren abhängt.
3) Preise und Zahlungsbedingungen 3.1 Alle Preisangaben verstehen sich als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern diese erhoben wird. Sofern der Anbieter von der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG Gebrauch macht, wird keine Umsatzsteuer berechnet. 3.2 Die Vergütung ist grundsätzlich bei Vertragsschluss fällig, sofern keine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen wurde. 3.3 Bei vereinbarten monatlichen Retainern oder Ratenzahlungen ergeben sich Laufzeit und Zahlungsmodalitäten aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. 3.4 Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Banküberweisung auf das im Angebot oder auf der Rechnung angegebene Konto. 3.5 Rechnungen werden in der Regel per E-Mail übermittelt.
4) Vertragsdauer und Kündigung 4.1 Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der im jeweiligen Angebot vereinbarten Laufzeit. 4.2 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlängert sich der Vertrag automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, wenn er nicht spätestens 28 Tage vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. 4.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 4.4 Im Falle einer vorzeitigen Kündigung durch den Kunden ohne wichtigen Grund bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen.
5) Mitwirkungspflichten des Kunden 5.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen, Materialien und Zugangsdaten rechtzeitig bereitzustellen. 5.2 Verzögert sich ein Projekt aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden (z. B. fehlende Inhalte, verspätetes Feedback, Terminverschiebungen), verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. 5.3 Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt hiervon unberührt.
6) Durchführung der Dienstleistungen 6.1 Der Anbieter erbringt die vereinbarten Leistungen mit der üblichen Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen. 6.2 Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte oder Subunternehmer einzusetzen. 6.3 Bei Beratungs- und Marketingdienstleistungen schuldet der Anbieter keinen konkreten wirtschaftlichen Erfolg, sondern ausschließlich die vereinbarte Dienstleistung. 6.4 Bei kreativen Leistungen (z. B. Video- oder Contentproduktion) besteht ein künstlerischer Gestaltungsspielraum. Subjektive Geschmacksabweichungen stellen keinen Mangel dar.
7) Produktionstermine und Terminabsagen 7.1 Vereinbarte Produktionstermine (z. B. Videodrehs) sind verbindlich. 7.2 Terminverschiebungen sind bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich. 7.3 Bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen des Kunden behalten wir uns vor, eine Ausfallpauschale von bis zu 50 % der vereinbarten Produktionsvergütung zu berechnen.
8) Nutzungsrechte an Medieninhalten 8.1 Sofern im Rahmen der Zusammenarbeit Bild-, Video- oder Audiomaterial durch den Anbieter erstellt wird, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den final übergebenen Endprodukten. 8.2 Dieses Nutzungsrecht umfasst insbesondere die Verwendung der Inhalte für: Websites Social-Media-Plattformen Online-Werbeanzeigen Präsentationen Marketing- und Unternehmenskommunikation 8.3 Die Nutzungsrechte beziehen sich ausschließlich auf die final bearbeiteten und übergebenen Endprodukte. Ein Anspruch auf Herausgabe von: Rohmaterial unbearbeiteten Videoaufnahmen Projektdateien Produktionsdaten besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Das während einer Produktion entstandene Rohmaterial verbleibt grundsätzlich im Eigentum von MSTMedia. 8.4 Sämtliche Urheberrechte sowie Rechte an Produktionsmethoden, Konzepten und Rohmaterialien verbleiben beim Anbieter, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. 8.5 Der Kunde bleibt Inhaber seiner eigenen Social-Media-Accounts sowie aller dort veröffentlichten Inhalte.
9) Referenznutzung Der Anbieter ist berechtigt, im Rahmen der Zusammenarbeit entstandene Inhalte zu Referenz- und Portfoliozwecken zu verwenden, insbesondere auf: der eigenen Website Social-Media-Kanälen Präsentationen Marketingmaterialien sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
10) Verhalten, Vertraulichkeit und Umgang 10.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich zu einem respektvollen und professionellen Umgang miteinander. 10.2 Der Kunde verpflichtet sich, keine unwahren Tatsachenbehauptungen oder rufschädigenden Aussagen über den Anbieter zu verbreiten. 10.3 Der Kunde verpflichtet sich, vertrauliche Informationen, interne Geschäftsabläufe sowie Geschäftsgeheimnisse des Anbieters nicht an Dritte weiterzugeben. 10.4 Ebenso verpflichtet sich der Anbieter, vertrauliche Informationen, interne Daten sowie Geschäftsgeheimnisse des Kunden vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern dies nicht zur Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist. 10.5 Beide Parteien können bei Bedarf zusätzlich eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung (Non-Disclosure Agreement / NDA) abschließen.
11) Haftung 11.1 Der Anbieter haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. 11.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. 11.3 In diesem Fall ist die Haftung auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. 11.4 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. 11.5 Der Kunde stellt sicher, dass bereitgestellte Materialien (Bilder, Videos, Texte etc.) frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
12) Widerrufsrecht Der Anbieter schließt Verträge grundsätzlich ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Ein Widerrufsrecht besteht daher nicht.
13) Anwendbares Recht Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14) Gerichtsstand Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – Bonn. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.
15) Alternative Streitbeilegung Die EU-Kommission stellt unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.